B
Beratung
Mit der Trennung entstehen für die Ehepartner und die gemeinsamen Kinder neue Rechte und Pflichten, ganz unabhängig von einer späteren Scheidung.
Wissen die Betroffenen darüber nicht Bescheid, kann dies zu zusätzlichem Stress und Streit führen.
Daher ist eine umfassende Aufklärung und Beratung unerlässlich. Rufen Sie mich an
040 - 32 51 31 82
Beratungshilfe
Die Beratungshilfe ist in einigen Bundesländern eine Sozialleistung für den Rechtsuchenden, der die Kosten für die Beratung durch einen Rechtsanwalt nicht aufbringen
kann. Anfallende außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für die Beratung können übernommen werden.
Hier finden Sie einen Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe.
Besuch
Ist ein Besuch in meiner Kanzlei erforderlich?
Nein, dies ist regelmäßig nicht erforderlich. Meine Kanzlei arbeitet und kommuniziert mit Ihnen über die neusten Kommunikationstechnologien. Der Scheidungsantrag wird von mir elektronisch beim zuständigen Familiengericht bundesweit eingereicht.
Sie können die hierzu erforderlichen Unterlagen per Email, Fax oder per Post bei mir einreichen.
Sie sparen hierdurch Zeit, da kein Besuch in meiner Kanzlei erforderlich ist.