Einvernehmliche Scheidung

Was kostet eine einvernehmliche Scheidung?

Der Verfahrenswert, nach dem sich die Kosten für ein Scheidungsverfahren bestimmen, richtet sich nach dem Einkommen und dem Vermögen der Eheleute, sowie nach der Anzahl der zu teilenden Rentenanwartschaften.

Die Berechnung des Wertes ist bei einer einvernehmlichen Scheidung nicht geringer, als bei jeder anderen Scheidung.

Allerdings erhöht sich bei streitigen Scheidungen der Wert für jeden Teilbereich, um den gestritten wird. Somit erhöhen sich auch die Kosten.

Bei der einvernehmlichen, nicht streitigen Scheidung fallen somit nur die Mindestkosten an.

Prozesskostenhilfe

Sollten Sie Befürchtungen haben, die Anwalts- und Gerichtskosten für ein gerichtliches Verfahren nicht aufbringen zu können, so kann das Gericht Verfahrenskostenhilfe gewähren. Zögern Sie nicht, mich anzusprechen.

Ich helfe Ihnen gern bei der Beantragung von Prozesskostenhilfe.

Online-Scheidung

Die Online‑Scheidung läuft im Grunde wie eine normale Scheidung ab, al­ler­dings wer­den die meis­ten Schrit­te im In­ter­net durch­ge­führt.

Eine Online-Scheidung bietet sich für die Durchführung einer einvernehmlichen Scheidung an. Lediglich beim Scheidungs­termin müssen Sie und Ihr Ehe­partner persönlich anwesend sein.

Dadurch können Sie viel Zeit, Aufwand und Geld sparen.

Online-Scheidung bedeutet im Wesentlichen, dass kein persönlicher Kontakt zwischen Mandant und Rechtsanwalt besteht, sondern, dass alles Erforderliche digital abgewickelt wird.

Lediglich der Scheidungstermin muss von allen Beteiligten gemeinsam persönlich wahrgenommen werden. Vereinzelt haben einige wenige Familiengericht seit Corona auch Verhandlungen als Video-Verhandlung gestattet. Dies sind bisher aber noch Ausnahmen.

 Alexandra M. Husung Fachanwältin für Familienrecht  040 - 32 51 31 82