Was braucht man für eine Scheidung?

Welche Vorbereitungen sind zu treffen?

Welche Anträge muss man wo, durch wen und wann stellen (lassen)?

Voraussetzung für die Scheidung der Ehe ist, dass die Eheleute bei der Einreichung des Scheidungsantrages bereits ein Jahr voneinander getrennt gelebt haben.

Geregelt ist dies in den §§ 1565 ff BGB. Das Getrenntleben kann auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung  / Haus erfolgen, sofern in dieser Zeit die Lebensbereiche der Eheleute vollständig getrennt werden.

Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen sich die Eheleute einig über den Trennungszeitpunkt, also über den Beginn des Trennungsjahrs, sein.

Scheidungsantrag

Für die Einreichung des Scheidungsantrags benötige ich Ihre Heiratsurkunde und, sofern Sie minderjährige Kinder haben, deren Geburtsurkunden, sowie eine von Ihnen unterzeichnete Vollmacht. Den entsprechenden Download Link finden Sie oben rechts im Kästchen "Vollmacht in Familiensachen".

Sollten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen, benötige ich das entsprechende Formular ausgefüllt, unterschrieben und mit den erforderlichen Anlagen versehen. Den entsprechenden Download Link finden Sie unten im Kästchen "Kostenhilfe"

Wenn Sie auf die Durchführung des Versorgungsausgleichs verzichten, benötige ich hierzu eine notarielle Verzichtserklärung (Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung). Dies kann auch noch bis zum Scheidungstermin nachgereicht werden.

Die Informationen, die ich noch für den Scheidungsantrag benötige, ergeben sich aus dem Formular für die Scheidung (oder Download Link unten links im Kästchen "Scheidung, Formular Ehescheidung").

Gehaltsabrechnung und Angaben zur Höhe Ihres Vermögens

Für die Berechnung der Kosten benötige ich von Ihnen und Ihrem Ehepartner Angaben über ihr aktuelles monatliches Netto­ein­kom­men, z.B. durch Über­sendung einer Gehalts­ab­rechnung, und Angaben zur Höhe Ihres Vermögens. Hiervon wird lediglich ein Bruchteil zur Wert­be­messung heran­gezogen.



Formulare zum Download

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Kostenhilfe

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 Alexandra M. Husung Fachanwältin für Familienrecht   040 - 32 51 31 82 E-Mail