Einvernehmliche Scheidung

Wie läuft eine einvernehmliche Scheidung ab?

Welche Informationen sind nötig?

Wenn Sie mit meiner Hilfe und unter meiner anwaltlichen Vertretung geschieden werden wollen, benötige ich von Ihnen sämtliche Informationen, die sich aus diesem Vordruck ergeben (Download Link im  Kästchen rechts "Formular Ehescheidung").

Bitte füllen Sie die auf Sie zutreffenden Felder aus und übermitteln Sie mir das Formular mit den erforderlichen Anlagen online oder ausgedruckt per Post.

Haben Sie hierzu Fragen, können Sie mich gern anrufen:

 040 - 32 51 31 82

Ermittlung der voraussichtlichen Kosten

Anhand Ihres Einkommens und ggf. Vermögens ermittle ich die voraus­sicht­lichen Kosten, die bei mir entstehen werden, sowie die zu zahlenden Gerichts­kosten.

Über beides erhalten Sie von mir eine Vorschuss­rechnung. Sobald Sie den Vorschuss beglichen haben, fertige ich den Scheidungs­antrag, den Sie zunächst als Entwurf enthalten. Diesen reiche ich dann, ggf. mit Ihren gewünschten Änderungen, bei dem für Sie örtlich zuständigen Familiengericht bundesweit ein.

Das Gericht stellt eine Abschrift Ihrem Ehe­partner zu, zu der er Stellung nehmen kann.

Versorgungsausgleich

Ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen, beginnt jetzt die vom Gericht veranlasste Ermittlung Ihrer ehezeitbezogenen Rentenanwartschaften. Liegen sämtliche Auskünfte vollständig vor, werden diese von mir geprüft und das Familiengericht bestimmt einen Termin für die Ehescheidung.

Wie läuft der Scheidungstermin ab

Zum Scheidungstermin, zu dem Sie beide persönlich erscheinen müssen, begleite ich Sie persönlich oder eine von mir sorgsam ausgewählte Kollegin oder ein Kollege.

Das Gericht hört Sie beide persönlich zu den Scheidungsvoraussetzungen an und lässt sich von Ihnen insbesondere den Trennungszeitpunkt und Ihren Scheidungswunsch bestätigen.

Ist ein Versorgungsausgleich durchzuführen, werden die entsprechenden Daten geprüft. Das Gericht erfragt die Höhe Ihrer Einkünfte und Ihres Vermögens und legt hieraus verbindlich den Wert für die abzurechnenden Gebühren für Gericht und Anwalt gemäß § 43 FamGKG fest.

In der Regel wird dann die Scheidung ausgesprochen.

Scheidungsbeschluss

Wir erhalten einige Tage nach der mündlichen Verhandlung eine Protokollabschrift und den schriftlichen Scheidungsbeschluss.

Der Scheidungsbeschluss ist einen Monat, nachdem er mir und Ihrem Ehepartner zugestellt wurde, rechtskräftig. Sie erhalten dann erneut eine rechtskräftige Ausfertigung, die Sie in Zukunft zur Vorlage z.B. bei Behörden benötigen.

 Alexandra M. Husung Fachanwältin für Familienrecht   040 - 32 51 31 82 E-Mail