
Einvernehmliche Scheidung
Was ist eine einvernehmliche Scheidung?
Einvernehmliche Scheidung bedeutet, dass alle Angelegenheiten, die im Rahmen der Scheidung zu regeln sind, schon bei der Einreichung der Scheidung zwischen den Eheleuten geklärt sind.
Über die Regelung besteht also zwischen den Eheleuten Einvernehmen.
Das Gericht muss somit nur noch die Ehe scheiden und den Versorgungsausgleich durchführen (sofern hierauf nicht verzichtet wurde). Das Gericht muss nicht mehr über Folgesachen (Unterhalt, Vermögen, Schulden, Sorgerecht) entscheiden.
Ist eine einvernehmliche Scheidung schneller?
Da bei der einvernehmlichen Scheidung vom Gericht keine Folgesachen zu entscheiden sind, ist eine einvernehmliche Scheidung erheblich schneller.
Eine übliche Verfahrensdauer sind 6 bis 9 Monate.
Noch schneller geht es, wenn kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden muss. Dann dauert ein Scheidungsverfahren idR etwa 3 Monate.